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Siemtje Möller
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Frage von Holger G. •

Wie wird ein Haushalt aufgestellt ? Das kann aus meiner Sicht doch nur nach Ermittlung des Bedarfes geschehen.

Sehr geehrte Frau Möller,

Von dem Verteidigungsminister unbestritten haben Redner aller Oppositionsparteien in der heutige Bundestagssitzung dargestellt , dass noch keine Bedarfsplanung vorliegt. Auf welcher Basis erstellt die Regierung dann einen Haushalt. Offensichtlich gibt es ja noch nicht einmal eine Info der „Industrie“ was sie überhaupt liefern kann. So soll ja auch in 2015 deutlich weniger an Munition geliefert worden als bestellt wurde und auch als Haushaltsposten eingestellt wurde. Stimmen diese Informationen ?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Aufstellung eines Bundeshaushalts folgt einem eingespielten und geregelten Verfahren:

1.Vorbereitung (Frühjahr): 

Das Bundesfinanzministerium legt in Abstimmung mit den anderen Ressorts Eckwerte fest, also den finanziellen Rahmen für die Ministerien.

2.Aufstellung (Frühjahr/Sommer): 

Die Ministerien melden ihren Finanzbedarf an das Finanzministerium. Daraus erstellt das Finanzministerium den Regierungsentwurf, den das Kabinett beschließt.

3.Parlamentarisches Verfahren (Herbst): Der Entwurf geht an Bundestag und Bundesrat.

Bundestag: Haushaltsausschuss berät intensiv (drei Lesungen), mit der "Bereinigungssitzung" als Höhepunkt.

Bundesrat: Gibt Stellungnahme zum Entwurf.

4.Verabschiedung (Ende des Jahres): Der Bundestag verabschiedet das Haushaltsgesetz, das nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft

Wie Sie sehen, ist die Grundlage der Erstellung – wie Sie völlig richtig vermuten – die Ermittlung des Bedarfes durch die jeweils fachlich zuständigen Ministerien.

 

Mit freundlichen Grüßen

Siemtje Möller

 

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