Vielen Dank für Ihre Frage. Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaften ist gesetzlich geregelt. Brandenburg stärkt seit 2025 Transparenz durch Schriftform.
Für Gewässer und Fischereirechte, die nicht zum Grundvermögen der Hessischen Staatsdomänen gehören – also den überwiegenden Teil der hessischen Angelgewässer – besteht weder eine Zuständigkeit noch eine Weisungsbefugnis der HLG
Durch die Zusammenlegung wurden Doppelstrukturen und damit Geld gespart. Die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen wurde verbessert, durch eine starke Verwaltung
Ich erinnere mich auch daran, wie ich da als Kind gebadet und Tischtennis (u.a. bei den TTT) gespielt habe. Die Fakten sind hier bereits jedoch geschaffen.