Inwiefern hat der GBD angegeben, dass im Jahr 2025 die Besoldung mit der Einmalzahlung verfassungskonform sei?
Sehr geehrter Herr Beck,
Sie behaupten hier mehrfach, dass „Nach Ansicht [des GBD] die gebotene amtsangemessene Bezahlung in [Nds.] für das vergangene Jahr gewährleistet [sei].“
In der Drucksache 19/9935 sagte der GBD allerdings:
„Ob diese Berechnungsmethode verfassungs-
rechtlich tragfähig sei, sei nicht zweifelsfrei“
„Hinsichtlich der Verfassungsmäßig-
keit der Ausgestaltung dieser Regelung habe er, der GBD, jedoch - wie bereits früher dargelegt -
weiterhin erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.“
„so bedeute die jetzige Berechnungsmethode des Finanzministeriums, dass die verfassungsrechtlich gebotene Mindestbesoldung
nicht erreicht werde, wenn kein Hinzuverdienst der Partnerin oder des Partners vorhanden sei oder
ein Hinzuverdienst zwar vorhanden, jedoch geringer als 0,5 x 80 % des Medianäquivalenzeinkom-
mens sei“
Herr Finanzminister Heere hat hier auf Abgeordnetenwatch am 06.10.2022 selbst gesagt, der FEZ wäre „ schwebend verfassungswidrig“.
Woher stammen Ihre Infos?


