Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages hat keine Gründe gesehen, eine Neuauszählung zu veranlassen. Nun bleibt dem BSW noch eine Gang vor das Bundesverfassungsgericht.
Wir sind uns der Sensibilität dieser Thematik bewusst und werden genau abwägen, welche Maßnahmen letztendlich angemessen sind. Auch Ihre Anmerkungen berücksichtigen wir dabei gerne.