Frage von Gabriele H. • 21.05.2024

Antwort ausstehend von Christine Streichert-Clivot SPD
Frage von Gabriele H. • 21.05.2024

Antwort ausstehend von Sandra Johann CDU
Frage von Gabriele H. • 21.05.2024

Antwort ausstehend von Christoph Schaufert AfD
Frage von Gabriele H. • 21.05.2024

Antwort von Tobias Hans CDU • 21.05.2024
das von Ihnen angesprochene Gesetzesvorhaben ist bislang durch die Bundesregierung nicht zur parlamentarischen Beratung eingebracht und betrifft überdies die Gesetzgebungskompetenz des Deutschen Bundestages.
Frage von Gabriele H. • 21.05.2024

Antwort von Jonas Reiter CDU • 03.06.2024
Das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz ist eine Bundesangelegenheit und damit keine Angelegenheit für den Landtag des Saarlandes.
Frage von Mario M. • 28.04.2024

Antwort von Anke Rehlinger SPD • 28.05.2024
Für die weitere Nutzung des Gebäudes liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Saarbrücken und bei dem Objekteigentümer, nicht beim Land.