Frage von Gabriele H. • 21.05.2024
Frage von Gabriele H. • 21.05.2024
Antwort 21.05.2024 von Tobias Hans CDU
das von Ihnen angesprochene Gesetzesvorhaben ist bislang durch die Bundesregierung nicht zur parlamentarischen Beratung eingebracht und betrifft überdies die Gesetzgebungskompetenz des Deutschen Bundestages.
Frage von Gabriele H. • 21.05.2024
Antwort 03.06.2024 von Jonas Reiter CDU
Das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz ist eine Bundesangelegenheit und damit keine Angelegenheit für den Landtag des Saarlandes.
Frage von Mario M. • 28.04.2024
Antwort 28.05.2024 von Anke Rehlinger SPD
Für die weitere Nutzung des Gebäudes liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Saarbrücken und bei dem Objekteigentümer, nicht beim Land.
Frage von Philipp T. • 26.03.2024
Antwort 28.05.2024 von Anke Rehlinger SPD
Im Saarland wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts durch Anpassungen der Besoldungsgesetze bereits umgesetzt.
Frage von Johann-Albrecht H. • 14.03.2024

