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Anke Rehlinger
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Frage von Selina O. •

Ungleichbezahlung in den Jobcentern - Was können Sie tun, dass die Mitarbeiter gerecht bezahlt werden?

Sehr geehrte Frau Rehlinger,

ich arbeite im Jobcenter und bin kommunale Angestellte in der Mischverwaltung Jobcenter GE. Immer noch - seit Gründung Arge/Jobcenter- verdienen die kommunalen Angestellten erheblich weniger als die Angestellten der Bundesagentur für Arbeit. So verdiene ich monatlich! knapp 900,00 Euro Brutto/450,00 Euro Netto weniger als meine Kollegin im Büro nebenan - für die gleiche Arbeit.

Die Mitarbeiter fühlen sich nicht mehr ernst genommen. Gerade die Arbeit im Jobcenter wird immer komplexer und psychisch Belastender und trotzdem sichern wir den sozialen Frieden.

Es wird immer auf die Zuständigkeit der Kommunen verwiesen aber seit Jahren gibt es keine Ergebnisse.

In anderen Bundesländern gibt es bereits Ausgleichszahlungen - warum ist dies im Saarland nicht möglich? Auch nach einer Anfrage der AfD Fraktion an die Bundesregierung zum Thema aus 2018 hat sich niemand des Problems angenommen.

Was können Sie tun, dass die Mitarbeiter gerecht bezahlt werden?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau O.,

vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der Ungleichbezahlung der Mitarbeitenden in den Jobcentern als gemeinsame Einrichtungen. Ich kann Ihren Unmut nachvollziehen, dass für die gleiche Arbeit eine unterschiedliche Bezahlung erfolgt. Grund dafür sind zwei unterschiedliche tarifvertragliche Regelungen für die Angestellten der Kommunen einerseits sowie der BA andererseits.

Im Rahmen der damaligen gesetzlichen Entscheidung zur Konzeption der gemeinsamen Einrichtungen war sich der Bundesgesetzgeber bewusst, dass unterschiedliche tarifvertragliche Regelungen bestehen. Dies ist ein Nebeneffekt der Konstruktion als gemeinsame Einrichtungen, in denen Bundesagentur und Kommunen zusammenarbeiten. Die Beschäftigten bleiben bei ihrem jeweiligen Dienstherrn/Arbeitgeber beschäftigt. Die Konstruktion als solche wurde mit einer breiten politischen Mehrheit verfassungsrechtlich durch die Einfügung von Artikel 91e des Grundgesetzes abgesichert.

Es bestand jedoch gleichzeitig der Wunsch des Bundesgesetzgebers, dass ein einheitlicher Tarifvertrag für die gleiche Entlohnung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgt. Voraussetzung hierfür wäre jedoch, dass die Bundesagentur und die kommunalen Träger insoweit eine Tarifgemeinschaft bilden und mit den zuständigen Gewerkschaften eine für alle gemeinsamen Einrichtungen einheitlichen Tarifvertrag aushandeln. 

Ich kann Ihnen versichern, dass dieses Thema in der zuständigen Abteilung des Arbeitsministeriums bekannt ist und in den entsprechenden Bund-Länder-Gremien diskutiert wird. Aus meiner Sicht muss gewährleistet werden, dass bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit die gleiche Entlohnung gewährt wird.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung eines einheitlichen Tarifvertrages für die gemeinsamen Einrichtungen ist wegen der verfassungsrechtlich garantierten Koalitionsfreiheit aber nicht möglich. So bleibt es die Aufgabe der Sozialpartner, eine entsprechende Lösung zu finden.

Ich bedaure, Ihnen hier keine andere Antwort geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

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