
In aller Deutlichkeit: den Straßenausbau zahlt immer der Bürger bzw. die Bürgerin, denn -egal ob die Gemeinde oder das Land die Rechnung bezahlt- es ist immer das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Dies ist im Ministergesetz des Landes Rheinland-Pfalz geregelt, auf Bundesebene besteht die Regelung „nur“ bis maximal zwei Jahre.

Das System der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge hat sich in Rheinland-Pfalz bewährt und findet die Unterstützung der rheinland-pfälzischen Kommunen

das Lobbyistenregister ist als Anlage 6 in der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz verankert.

Die Stationierung weitreichender Waffensysteme ab 2026 dient zum Schutz und soll eine Eskalation verhindern.

Die Straßenausbaubeiträge, auch als wiederkehrende Straßenausbaubeiträge bezeichnet, dienen aktuell dazu, die kommunalen Straßen zu erneuern.