Antwort 20.03.2025 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD
Gerne möchte ich Ihnen auf Ihre Frage nach der Ursache der Gesetzesänderung die Zielrichtung der Änderung des Ehrensoldgesetzes erläutern.
Gerne möchte ich Ihnen auf Ihre Frage nach der Ursache der Gesetzesänderung die Zielrichtung der Änderung des Ehrensoldgesetzes erläutern.
Das Ruhegehalt des Bundespräsidenten wird nicht mit anderen Ruhegehältern addiert