Stehen Sie als Ministerpräsident von RLP im Bundesrat für das Beantragen des Parteiverbotsverfahrens gegen die rechtsextreme AfD?
Erstmals seit dem zweiten Weltkrieg hat eine gesichert rechtsextreme Partei, welche die NS-Herrschaft verharmlost, über 20% der Stimmen in einer Bundesweiten Wahl bekommen.
Es scheint, dass die nächste Bundesregierung und der nächste Bundestag nicht das Parteiverbot der rechtsextremen AfD beantragen will, dass das Bundesverfassungsgericht überprüft ob die AfD schon verfassungswidrig ist und verboten gehört. Daher möchte ich Sie und alle anderen Ministerpräsidenten & Ministerpräsidentinnen fragen, ob Sie im Bundesrat für die Beantragung des AfD Parteiverbotes Stimmen wollen.
Damit diese Demokratie vor einer erneuten rechtsextremen Machtergreifung geschützt wird, wofür ja die Mütter & Väter des Grundgesetzes dieses Schwert der Wehrhaften Demokratie die Verfassung implementiert haben.
Die Potentialität ist definitiv gegeben & wahrscheinlich genügend Beweise für eine Verfassungswidrigkeit ebenfalls (siehe afd-verbot.de: Weidel, Höcke, Gauland, Borrmann, Hirse, Krah, Helferich...)

Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, auf die ich Ihnen in meiner Funktion als Abgeordneter antworten möchte.
Die zunehmende Radikalisierung der AfD und die Diskussion darüber, ob ein Parteiverbot sinnvoll oder notwendig wäre, beschäftigt mich ebenso wie viele Bürgerinnen und Bürger. Die zunehmend radikalen Aussagen und das Verhalten, insbesondere in einigen Landesverbänden wie in Thüringen, zeigen deutlich, dass es der Partei nicht um konstruktive Politik geht, sondern um Spaltung, Ausgrenzung und Stimmungsmache.
Das Grundgesetz sieht mit Artikel 21 Absatz 2 die Möglichkeit eines Parteiverbots vor, wenn eine Partei aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet. Dieses Mittel ist allerdings bewusst an hohe Hürden geknüpft, damit es nicht vorschnell oder aus politischen Motiven heraus eingesetzt wird.
Ein Parteiverbotsverfahren ist ein langwieriger Prozess, der mehrere Jahre dauern kann. Dabei müssen umfassende Beweise gesammelt und juristisch überzeugend präsentiert werden, was viel Zeit und Sorgfalt erfordert. Zusätzlich müssen alle formalen Anforderungen genau beachtet werden, um das Risiko von Verfahrensfehlern zu minimieren. Ein Parteiverbotsverfahren kann nur dann erfolgreich sein, wenn alle rechtlichen Hürden genommen werden – hastige oder ungenaue Schritte würden der AfD nur in die Hände spielen.
Die SPD setzt neben der rechtlichen Prüfung eines Parteiverbots vor allem auf eine politische Auseinandersetzung. Wir müssen der AfD mit klaren, faktenbasierten Argumenten entgegentreten und ihre spalterische Politik öffentlich entlarven. Ein Parteiverbot allein wird jedoch nicht ausreichen, um rechtsextremes Gedankengut zu beseitigen. Langfristig müssen wir die Ursachen der Radikalisierung durch bessere Bildung, mehr sozialen Zusammenhalt und gezielte Demokratieförderung bekämpfen. Dafür setzt sich die SPD weiterhin mit aller Kraft ein.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Schweitzer, MdL