(...) Ich stimmen Ihnen zu, dass die aktuelle Regelung zur Bildung der Rettungsgasse oft nicht zufriedenstellend von den Verkehrsteilnehmern umgesetzt wird. Derzeit wird die Straßenverkehrsordnung (StVO) einer Änderung unterzogen mit dem Ziel, den Verkehrsteilnehmern eine einprägsame und leicht verständliche Verhaltensregel zur Verfügung zu stellen, die ein reibungsloseres Bilden der Rettungsgasse ermöglichen soll. Die Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse gemäß § 11 Absatz 2 StVO soll daher wie folgt vereinfacht werden: (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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