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Seit 2005 gilt für die betriebliche Altersvorsorge die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass die Beiträge während der Einzahlungsphase nicht der Einkommensteuer unterliegen. Der Vorteil liegt darin, dass Sie nicht erst Steuern abführen müssen, bevor Sie sparen – Sie können also zunächst einen größeren Betrag investieren. Dadurch wächst das angesparte Kapital über die Jahre schneller an. Im Gegenzug wird die Auszahlung später regulär besteuert.
Wir als Linke stehen generell für eine Stärkung der öffentlichen Rente, die durch Betriebsrenten nur ergänzt werden sollte.
Vorschläge zur Behebung der Webfehler bei Riester liegen vor, ebenso zur Steigerung der Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge. BMF + BMAS müssen liefer
Für etwaige zusätzliche Informationen zum Status und Entwicklung der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland möchte ich Sie auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage meiner Fraktion der letzten Legislaturperiode 20/14622 aufmerksam machen.