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Nils Schwarz
Auf Ihre Frage vom 27.06. habe ich am 30.06. bereits geantwortet. Dieser Antwort habe ich nichts hinzuzufügen.
Ich halte die Vorschläge der Rentenkommission für nachvollziehbar und vertretbar. Dies betrifft auch die getroffene Regelung zur Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung.
Ein Entzug von Ruhegehaltsansprüchen kann daher nicht allein aufgrund politischer Bewertungen erfolgen, sondern setzt klare gesetzliche Voraussetzungen und belastbare Nachweise voraus.
Die Sicherstellung einer guten ambulanten Versorgung, gerade für chronisch kranke Patienten, bleibt auch nach den geplanten Reformen ein zentrales Ziel. Das Gesetz soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig stabilisieren, ohne die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gefährden.
Eine wohnortnahe und verlässliche medizinische Versorgung ist für viele Familien von großer Bedeutung.