
Über ein Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht, konkret der Zweite Senat. Erforderlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der acht Richterinnen und Richter.
Foto: Maximilian König MK/SPD
Über ein Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht, konkret der Zweite Senat. Erforderlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der acht Richterinnen und Richter.
Deswegen haben wir uns dafür eingesetzt, diese Kürzung vollständig rückgängig zu machen, und das ist uns auch gelungen!
Neben der äußeren und inneren Sicherheit ist für mich und uns als Sozialdemokratie auch die soziale Sicherheit gleichwertig wichtig.
Wir werden nicht nachlassen auch weiterhin im Rahmen unserer Möglichkeiten auf das Thema hinzuweisen und durch finanzielle Mittel zu unterstützen.
Natürlich werden wir uns dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird.
Die Modalitäten der Rückführung werden spätestens im Jahr nach der vollständigen Inanspruchnahme der Kreditermächtigung gesetzlich geregelt.