Ich bin pensionierter Polizeibeamter, arbeite nebenbei beim Ordnungsamt und zahle in die Rentenversicherung ein. Wie schaut es hier mit der Aktivrente aus. Z. Zt. wird meine Tätigkeit mit 6 versteuert
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage zur neuen Aktivrente. Gern erläutere ich Ihnen die geltende Regelung.
Die Aktivrente ist seit dem 1. Januar 2026 ein neuer Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 21 EStG. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, also in der Regel 67 Jahre alt sind, und weiterhin in einem regulären, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, können bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei beziehen. Voraussetzung ist, dass für ihren Arbeitslohn Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden. Die Regelung gilt erstmals für Arbeitslohn, der für einen nach dem 31. Dezember 2025 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, sowie für sonstige Bezüge wie Urlaubs oder Weihnachtsgeld, die nach diesem Zeitpunkt zufließen. Maßgeblich ist ausschließlich die aktuell ausgeübte Beschäftigung. Welche Tätigkeit früher ausgeübt wurde, spielt keine Rolle.
Nicht begünstigt sind Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, aus einem Beamtenverhältnis, aus einer Tätigkeit als Abgeordneter sowie aus Minijobs. Der Krankenversicherungsstatus spielt hingegen keine Rolle. Es ist unerheblich, ob jemand gesetzlich pflichtversichert, freiwillig gesetzlich versichert oder privat krankenversichert ist. Entscheidend ist allein, dass es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit Rentenversicherungsbeiträgen handelt. Auch für ehemalige Beamtinnen und Beamte gilt diese Systematik. Ein Anspruch auf die Aktivrente besteht nur dann, wenn nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine entsprechende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird. Wer ausschließlich Versorgungsbezüge aus einem früheren Beamtenverhältnis erhält oder weiterhin im Beamtenstatus tätig ist, kann den Steuerfreibetrag nicht in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen stellt das Bundesministerium der Finanzen in seinen ausführlichen FAQ zur Aktivrente zur Verfügung:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-zur-Aktivrente.html
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Sollten darüber hinaus noch Fragen bestehen, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit Freundlichen Grüßen
Uwe Feiler MdB
Parlamentarischer Staatssekretär a.D.


