Sind Beamte und Beamtinnen bei den Regelungen der Aktivrente ausgeschlossen? Wenn ja, warum darf ein Pensionär nach Pensionierung weiterhin nur einen Minijob haben?
Sehr geehrter Herr Feiler, die Frage bedrückt mich als Beamter nach den bekanntgewordenen Möglichkeiten der s.g. Aktivrente sehr. Nicht nur, dass Beamte durch die Regelungen der SGB bezüglich der Rente benachteiligt sind, so folgt nun die nächste Benachteiligung. Oder hat man hier schlicht die Beamten vergessen? Über eine Antwort freue ich mich sehr.
Liebe Grüße,
Paul K.
Vielen Dank für Ihr Schreiben.
Die Aktivrente richtet sich ausschließlich an sozialversicherungspflichtige (abhängige) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Beamte sind nicht einbezogen, weil sie einem eigenen Versorgungssystem unterliegen, das vom Dienstherrn finanziert wird.
Eine Einbeziehung wäre mit erheblichen administrativen Herausforderungen verbunden, da das Beamtenversorgungssystem rechtlich und steuerlich anders organisiert ist.
Die Bundesregierung hat vorgesehen, die Aktivrente nach zwei Jahren zu evaluieren. Auf Grundlage dieser Auswertung soll geprüft werden, ob und in welchem Umfang eine Ausweitung auf weitere Gruppen sinnvoll ist.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Feiler, MdB

