Für die zukünftige Entwicklung hat die Bundesregierung eine Alterssicherungskommission eingesetzt. Sie soll Vorschläge erarbeiten, wie die gesetzliche Rente langfristig stabil und generationengerecht weiterentwickelt werden kann.
Eine Einbeziehung wäre mit erheblichen administrativen Herausforderungen verbunden, da das Beamtenversorgungssystem rechtlich und steuerlich anders organisiert ist.
Die Beratungen dazu laufen derzeit auf europäischer Ebene zwischen Rat, Kommission und Parlament. Eine Entscheidung liegt momentan nicht beim Deutschen Bundestag.
Da ich diesem Ausschuss nicht angehöre, bitte ich um Verständnis, dass ich mich zu diesem Verfahren nicht äußern kann.
Es gibt bislang keinen Beschluss. Außerdem ist die derzeitige Stromnetzentgeltverordnung noch in Kraft, sodass eine neue Systematik frühestens ab 2029 greifen könnte.
Während in den Anfangsjahren hohe Zuschüsse nötig waren, um neue Entwicklungen überhaupt auf den Markt zu bringen, können staatliche Mittel heute gezielter eingesetzt werden. Vorrang haben nun Investitionen in Speicher, in leistungsfähige Netze und in Projekte, die Regionen im Strukturwandel unterstützen.

