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Antwort 22.10.2022 von Thorsten Frei CDU

wenn Ihr Mann in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, dann könnte er die Energiepreispauschale zumindest rückwirkend bei der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 bei dem für ihn zuständigen Finanzamt steuerlich geltend machen.

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Antwort 22.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Es ist in der Tat auch in meinen Augen ungerecht, dass Vorruheständler bei dieser Regelung und ebenso schon im September bei der allgemeinen Energiepreispauschale leer ausgegangen sind,

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Antwort 21.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Es ist in der Tat auch in meinen Augen ungerecht, dass Vorruheständler bei dieser Regelung und ebenso schon im September bei der allgemeinen Energiepreispauschale leer ausgegangen sind

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Antwort 21.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Es ist in der Tat auch in meinen Augen ungerecht, dass Vorruheständler bei dieser Regelung und ebenso schon im September bei der allgemeinen Energiepreispauschale leer ausgegangen sind

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Antwort 21.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Demnach besteht ein Anspruch für Bezieher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland nur, wenn auch der Wohnsitz im Deutschland liegt.

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Antwort 21.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Da die Schweiz kein Mitgliedsstaat der EU ist, dürften Sie folgerichtig keinen Anspruch haben