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Antwort 18.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Wenn Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, dann können Sie die Energiepreispauschale rückwirkend mit der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 gegenüber dem für Sie zuständigen Finanzamt geltend machen

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Antwort 13.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Rentner haben keinen Anspruch auf die mit dem zweiten Entlastungspaket der Bundesregierung beschlossenen Energiepreispauschale.

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Antwort 13.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Eine klassische Versicherung kommt für Kernkraftwerke auch deshalb nicht in Betracht, weil sie wegen der dann zu erwartenden Versicherungsprämie nicht wirtschaftlich betrieben werden könnten und der Strompreis bis um den Faktor 40 steigen dürfte.

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Antwort 13.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Leider folgen auch die neusten Ankündigungen wieder sehr stark dem Gießkannenprinzip, so dass Villenbesitzer am Ende sogar stärker profitieren als Hausfrauen oder Geringverdiener.

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Antwort 13.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Der Anspruch auf die EPP besteht unabhängig davon, ob Deutschland auch das Besteuerungsrecht am Arbeitslohn zusteht.

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Antwort 10.10.2022 von Thorsten Frei CDU

entscheidend ist, um in den Genuss der Energiepreispauschale (EPP) zu kommen, dass Sie ein aktives Einkommen im Sinne der §§ 13, 15, 18 oder 19 EStG haben.