Ich teile ihre Ansicht, dass die Finanzierung unserer Kranken- und Pflegeversicherung gerechter werden muss.
Auch wir innerhalb der SPD-Kreistagsfraktion beschäftigen uns kontrovers mit diesem Thema.
Ich kann Ihnen versichern, dass dieses Thema bei uns in der SPD-Kreistagsfraktion kontrovers diskutiert wird.
Mich treiben vor allem fünf große Themen um.
Nein, der DAS (Digital Services Act) steht nicht im Widerspruch zu Artikel 5 GG und er zerstört und unterdrückt nicht grundgesetzlich geschützte Freiheitsrechte, sondern er schützt diese vielmehr. Ich möchte diese Antwort erneut begründen:
Um vor und nach ungerechter Behandlung der Plattformen zu schützen, enthält der DSA neue Rechte für Nutzerinnen und Nutzer, um Entscheidungen bei der Moderation von Inhalten anzufechten:
