Im Falle der AfD halte ich es trotzdem für notwendig, dass wir im Bundestag den Antrag auf Überprüfung nach Artikel 21 Abs. 2 GG beim Bundesverfassungsgericht einreichen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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