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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 18.06.2024

Sollte eine dieser Bedingungen auf Sie zutreffen, können Sie mithilfe einer Erklärung gegenüber dem Standesamt Ihren Nachnamen ihrem Geschlecht anpassen (§1617f Abs. 1, 3 BGB). Falls nicht, ist eine geschlechtsspezifische Anpassung Ihres Nachnamens leider nicht möglich.

Frage von matthias v. • 21.04.2024
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 04.06.2024

Mit 51,8 Prozent in 2023 liegt der Anteil 5,6 Prozentpunkte über dem Wert des Vorjahres von 46,2 Prozent. Damit wurde erstmals mehr als die Hälfte des gesamten Stromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen gedeckt.

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 15.05.2024

Das Grundgesetz sichert allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit zu. Dazu gehört auch die Selbstbestimmung über die eigene Geschlechtszugehörigkeit. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz machen wir es Betroffenen nun ein ganzes Stück einfacher, dieses Recht auch wahrzunehmen

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