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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 15.05.2024

Es gibt inzwischen weltweit 15 Länder mit einem Selbstbestimmungsgesetz. In Argentinien bereits seit über 10 Jahren. Eine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion an die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode hat dabei gezeigt, dass schwerer Missbrauch einer Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag international nicht bekannt ist.

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• 08.05.2024

Um Missbrauch zu verhindern, sieht das Gesetz eine einjährige Sperrfrist für weitere Änderungen vor. Darüber hinaus soll eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen künftig durch eine "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt bewirkt werden können.

Frage von matthias v. • 14.04.2024
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• 19.06.2024

Eine ganze Reihe an Hürden haben wir als Koalition auch schon aus dem Weg geräumt: Stromspeicher werden bei Netzentgelten und Umlagen fortan begünstigt, die Genehmigungsverfahren für den Bau von Speicherprojekten wurden gestrafft und durch die Abschaffung der EEG-Umlage haben wir für die Kombination von Solaranlage und Heimspeicher erhebliche Bürokratie abgeschafft.

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• 23.04.2024

Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten und ab dem 1. August können Betroffene Termine in den Standesämtern vereinbaren. Das gilt natürlich auch, wenn Sie im Ausland leben. Den Termin in einem Standesamt müssen Sie in der Regel jedoch vor Ort in Deutschland wahrnehmen.

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• 08.05.2024

Darüber hinaus haben wir schon 2023 das Blutspendeverbot für queere Männer und trans*-Personen aufgehoben. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen bei der Blutspende keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien mehr sein.

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