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Antwort 05.06.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Nachdem der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat, wird es wie geplant ab November in Kraft treten. Standesämter sind dann gemäß der Bestimmungen im Selbstbestimmungsgesetz verpflichtet, Namens- und Personenstandsänderungen durchzuführen.

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Antwort 18.06.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sollte eine dieser Bedingungen auf Sie zutreffen, können Sie mithilfe einer Erklärung gegenüber dem Standesamt Ihren Nachnamen ihrem Geschlecht anpassen (§1617f Abs. 1, 3 BGB). Falls nicht, ist eine geschlechtsspezifische Anpassung Ihres Nachnamens leider nicht möglich.

Frage von matthias v. • 30.04.2024
Wird an einem modernen Strommarkt Design gearbeitet?
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Antwort 11.06.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Eine Entscheidung über das künftige Design ist noch nicht gefallen, die nächste Prozessphase soll diese idealerweise herbeiführen.

Frage von matthias v. • 21.04.2024
Führerschein: begleitetes Fahren vor der Prüfung?
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Antwort 02.07.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

In der Tat sind die Kosten, die Fahrschüler*innen für Fahrstunden und den Erhalt ihres Führerscheins ausgeben müssen, in den letzten Jahren deutlich gestiegen.

Frage von matthias v. • 21.04.2024
Ausbau der Windenergie beschleunigen?
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Antwort 04.06.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Mit 51,8 Prozent in 2023 liegt der Anteil 5,6 Prozentpunkte über dem Wert des Vorjahres von 46,2 Prozent. Damit wurde erstmals mehr als die Hälfte des gesamten Stromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen gedeckt.

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Antwort 08.05.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Der beim Standesamt registrierte Geschlechtseintrag bleibt dabei nach wie vor die einzige staatlich anerkannte und damit auch relevante geschlechtsbezogene Personenstandsinformation.