Ihr persönliches Empfinden ist gleichwohl sehr verständlich und ebenso Ihr Wunsch danach, dass Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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