Frage von Wilfried M. • 26.09.2024
Antwort ausstehend von Stephan Mayer CSU
Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, welcher nach § 18 Absatz 1 WEG die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zugewiesen ist, gehört sowohl der unterlegene wie auch der obsiegende Kläger an.
Eine abschließende Lesung der vorliegenden Gesetzesentwürfe ist in der Tat überfällig
Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist klar, dass das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht vor jedwedem verfassungsfeindlichen Eingriff geschützt werden muss.