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Stephan Mayer
CSU
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Frage von Bernd L. •

Hat die CSU Beschwerde gegen das Bundestagswahlgesetz beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt?

Ich habe bisher nichts darüber gelesen in der SZ , Münchner merkur , Der Spiegel oder im TV Nachrichten davon gehört.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr L.,

ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Nachricht zur Debatte um die Wahlrechtsreform zum Deutschen Bundestag. Sehr gerne möchte ich Ihnen im Folgenden die Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erläutern.

Entsprechend ihrer Ankündigung reichte die Bayerische Staatsregierung am 14. Juni 2023 ihren Antrag auf Normenkontrolle gegen die mit den Stimmen der Ampelfraktionen beschlossene und am 13. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündete Wahlrechtsreform beim Bundesverfassungsgericht ein.

Es ist ein einmaliger Vorgang, dass die Ampel-Regierung andere Parteien mit unlauteren trickgleichen Mitteln aus dem Parlament drängen und den Freistaat Bayern strukturell schwächen möchte. Die neuen von den Ampel-Parteien geschaffenen Regeln sind verfassungswidrig. Sie verstoßen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie gegen das Demokratie- und Bundesstaatsprinzip.

Außerdem missachten diese Regeln den Wählerwillen und gefährden den demokratischen und föderalen Zusammenhalt in Deutschland. Wir als CSU nehmen es nicht hin, dass die Ampel bayerische Wählerstimmen entwerten will.

Das personalisierte Verhältniswahlrecht, das als Zwei-Stimmen-Wahlrecht bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag sowohl die Wahl eines Direktkandidaten in den Wahlkreisen als auch von Landeslisten der Parteien vorsieht, existiert in seinen Grundstrukturen seit der Einführung der Erststimme im Jahr 1953. Die Legitimität des parlamentarischen Systems in Deutschland beruht wesentlich darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger sowohl die Möglichkeit haben, einen Direktkandidaten für die unmittelbare Vertretung ihrer örtlichen Interessen zu wählen, als auch für die Landesliste einer Partei zu stimmen, die die jeweiligen politischen Präferenzen der Bürgerinnen und Bürger widerspiegelt.

Die in der Wahl eines Wahlkreiskandidaten unmittelbar zum Ausdruck kommenden Stimmen der Bürgerinnen und Bürger müssen auch weiterhin Artikulation finden und dürfen nicht zugunsten der Listenwahl verdrängt werden.

Wir stehen weiterhin zu ernsthaften Gesprächen mit den Ampel-Fraktionen bereit und erwarten nun eine substanzielle Antwort auf unseren Vier-Punkte-Vorschlag. Für uns gilt weiterhin: Der Vorschlag der Ampel, nach welchem es in zahlreichen Wahlkreisen künftig keine direkt gewählten Abgeordneten mehr geben würde, ist für uns nicht akzeptabel. Die Bürgerstimme muss erhalten bleiben und die Größe des Bundestags zugleich spürbar reduziert werden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Stephan Mayer, MdB

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