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Sevim Dağdelen
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Frage von Herbert R. •

Frage an Sevim Dağdelen von Herbert R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dagdelen,

die Nürnberger Ärztin Dr. Büyükavci wurde festgenommen und angeklagt. Der Berichterstattung zufolge sammelte sie Spenden. Dies wurde im Verfahren als Unterstützung einer ausländischen terroristischen Organisation bewertet. Dabei ist die
„TKP/ML“ in Deutschland nicht verboten. Kritiker hinterfragen, ob es sich hierbei etwa um eine Auftragsarbeit für Erdoğan handeln könnte. Angesichts des Flüchtlingsdeals mit der Türkei – die Bundesregierung profitiert massiv davon – könnte diese Kritik durchaus berechtigt sein!?

„NSU“: die Wurzeln des „NSU“ liegen im Thüringer Heimatschutz. Dieser wurde mit Hilfe des Verfassungsschutzes aufgebaut und staatlich finanziert (V-Mann Tino Brandt).
Sieben Sicherheitsbehörden führten über 40 V-Personen im Umfeld des „NSU“. Dabei kam es zu zahlreichen Fehlern, Versäumnissen und Ermittlungspannen im Umfeld der NSU-Observierung. Auch wurden umfangreiche Akten mit NSU-Bezug vernichtet.

Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt: auch hier war mindestens ein V-Mann auf Attentäter Amri angesetzt.
Sonderermittler Jost machte staatlichen Behörden schwere Vorwürfe. „Da wurde alles falsch gemacht, was man falsch machen kann“.

Der Fall Büyükavci zeigt deutlich auf: die Bundesrepublik Deutschland ist jederzeit dazu in der Lage, gegen Terroristen oder auch Spendensammler hart durchzugreifen. Dann - wie es scheint - wenn die Bundesregierung daraus einen Nutzen ziehen kann (Flüchtlingsdeal mit der Türkei).

Angesichts der zahlreichen Widersprüche, Behördenpannen und Merkwürdigkeiten im Umgang mit dem „NSU“ und Attentäter Amri, stellt sich für mich nun konsequenterweise die unverschämte (?) Frage: könnte es sein, dass sowohl der NSU-Rechtsterrorismus als auch Amris islamistischer Terror nicht verhindert werden sollte / durfte? Welchen Nutzen könnte die Bundesregierung aus verhinderbaren Terroranschlägen ziehen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Beste Grüße

H. R.

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr R.,

auch nach dem Urteil im NSU-Prozess in München ist die zentrale Frage im Komplex des neofaschistischen Terrors nicht beantwortet: Wieviel Staat steckt im NSU? Welchen Beitrag haben die Verfassungsschutzämter zum Aufbau des Netzwerks um die Terrorgruppe NSU geleistet, finanziell wie personell? Es ist bezeichnend, dass die Aktenvernichtungen im Bundesamt für Verfassungsschutz bis heute nicht als Straftaten geahndet worden sind.

Besorgniserregend ist die wachsende Zahl untergetauchter Neonazis. Von deutschen Sicherheitsbehörden wird nach fast 500 Personen gefahndet, die dem Spektrum „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ zugeordnet werden.

DIE LINKE hat in einem gemeinsamen Sondervotum mit den Oppositionsfraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen zum Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses „Breitscheidplatz“ betont, dass die von den politisch Verantwortlichen nach dem 19. Dezember 2016 vertretene These des selbst radikalisierten „Einzeltäters“ Anis Amri nach dreieinhalb Jahren Aufklärungsarbeit im Untersuchungsausschuss klar widerlegt ist. Zu den teils ignorierten, teil falsch bewerteten Alarmsignalen und drastischen Hinweisen gehörten eine ganze Reihe von Sachverhalten und Anschlagsplanungen, die Amri mutmaßlich seit seiner Einreise von Italien über die Schweiz nach Deutschland im Juli 2015, ganz sicher aber spätestens ab Ende November 2015 nachweislich verfolgt habe. (https://dserver.bundestag.de/btd/19/308/1930800.pdf ab Seite 1129)

Amri war kein Einzeltäter und kein Kleinkrimineller, sondern eingebunden in das dschihadistische Netzwerk bis hin zum IS. Es ist eine relevante Gefahr, dass mögliche Mitwisser und Unterstützer oder Mittäter immer noch freiem Fuß sind. Die Aufklärung ist hier lange noch nicht abgeschlossen, auch über mögliche Verwicklungen von Geheimdiensten anderer Länder.

Mit freundlichen Grüßen

Sevim Dagdelen

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