
Es gehört zu meinem Verständnis von Transparenz, dass die Ergebnisse solcher Beratungen am Ende offengelegt werden – selbstverständlich soweit dadurch keine anderen Schutzinteressen nach § 3 IFG verletzt werden
Maximilian Hirschberger
Es gehört zu meinem Verständnis von Transparenz, dass die Ergebnisse solcher Beratungen am Ende offengelegt werden – selbstverständlich soweit dadurch keine anderen Schutzinteressen nach § 3 IFG verletzt werden
Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden grundsätzlich nach Leistungsfähigkeit erhoben – bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Mehr Einkommen bedeutet also auch einen höheren Beitrag.
Das ist nicht nur eine Frage der nationalen Glaubwürdigkeit, sondern auch der internationalen Gerechtigkeit und am Ende ein Faktor von Verlässlichkeit und langfristiger Stabilität weltweit, auf die wir alle angewiesen sind.