Sascha Müller
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Frage von Bernd H. •

Wie wird künftig Transparenz bei Betrieblicher Altersversorgung und Riesterrente gewährleistet? Muss ich erst mit Anwaltskosten zum Arbeitsgericht?

Mein Arbeitgeber aus dem Sozialbereich hat 2005 eine betriebliche Altersversorgung eingeführt. Die soll mir jetzt ausgezahlt werden. Dabei ergibt sich eine Verzinsung von skandalösen 1,13%. Wenn ich privat eine Rentenversicherung abgeschlossen hätte, hätte der Garantiezins in 2005 für die gesamte Laufzeit bei 2,75% gelegen. Für mich macht das einen Schaden von über 7.000 € aus. Dem Vernehmen nach ist die Absicherung über einen Verein (DUK e.V.) gelaufen, den ein Versicherungsmakler aus Würzburg gegründet hat. Die Altersversorgung selbst ist durch den Verein bei einer Versicherung abgeschlossen. Aber auf dem Weg dahin soll besagter Makler 4% Provision bekommen, was die niedrige Rendite erklären würde. Weder der Verein noch der Arbeitgeber wollen die Geldflüsse offenlegen. Und wenn man vorher über die 4% aufgeklärt worden wäre, hätte einem der gesunde Menschenverstand gleich gesagt, dass das Schwindel ist.

Sascha Müller
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Leider können wir keine Rechtsberatung leisten und Ihnen daher an dieser Stelle nur raten, sich an die örtliche Verbraucherzentrale oder den Bund der Versicherten e.V. zu wenden, die Ihren Fall individuell prüfen können. Auch der Versicherungsombudsmann e.V. kann Ihnen bei Konflikten mit Versicherungen weiterhelfen.

Politisch gesehen besteht hier aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf. Hohe Provisionen stellen ein großes Ärgernis dar, hinzu kommen häufig hohe Verwaltungsgebühren, die ebenso, gerade bei langlaufenden Verträgen, die Renditen schmälern und Einbußen für die Vorsorgenden bedeuten. Das Problem besteht leider auch bei privaten Rentenversicherungen. 

Es gibt zwar gesetzliche Anforderungen an die Offenlegung von Provisionen und Transparenz bzgl. der Vertragsbedingungen, insbesondere Kosten. Verbraucherorganisationen und auch die Finanzaufsicht BaFin weisen darauf hin, dass diese in der Praxis oft nicht ausreichend umgesetzt werden und die Kostenstrukturen für die Menschen nur schwer nachvollziehbar bleiben. Wir Grüne setzen uns seit jeher für ein schrittweises Verbot von Provisionen in der Finanzberatung ein. Eine qualitativ hochwertige Beratung auf Provisionsbasis ist aus unserer Sicht zwar nicht ausgeschlossen, dennoch besteht für den Berater der Anreiz, eine an lukrativen Vergütungen und nicht eine auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden zugeschnittene Beratung anzubieten. Das haben auch verschiedene Untersuchungen z.B. der BaFin, der Stiftung Warentest oder von Finanzwende gezeigt. Diese Fehlanreize sollten aus unserer Sicht korrigiert werden, weshalb wir Grüne uns dafür aussprechen, zu einer unabhängigen Honorarberatung überzugehen, die mit einem transparenten Gebührenkatalog arbeitet. Ein von der EU-Kommission geplantes Provisionsverbot beim Verkauf von Finanzprodukten wurde leider vorerst durch massiven politischen Druck der Finanz- und Versicherungslobby und einiger Politiker von FDP und Union gestoppt. Wir bleiben dran und begrüßen auch, dass die Finanzaufsicht Bafin nun genauer hinschaut und zumindest gegen Exzesse bei Provisionen stärker vorgeht. 

Neben der Stärkung der unabhängigen Finanzberatung setzen wir uns auch für eine transparente, bürokratiearme und effiziente Lösung in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge ein. Ein öffentlich verwaltetes, kostengünstiges Standardprodukt könnte die gescheiterte Riester-Rente in der privaten Altersvorsorge ersetzen und zugleich eine einfache Alternative für die betriebliche Altersvorsorge sein, von der gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren. 

Mit besten Grüßen
Sascha Müller

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