Wird eine kommunale Straße erneuert, profitieren in erster Linie die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke – auch durch eine Wertsteigerung. Es ist daher gerecht, diese angemessen an den Kosten zu beteiligen, statt die Kosten komplett auf die Allgemeinheit umzulegen, wie es der Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion gefordert hat
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