
Bei den "Cum-Ex-Fällen" ist in der Regel davon auszugehen, dass es sich aufgrund der Höhe der
Steuerhinterziehung um "besonders schwere Fälle" im Sinne des Strafgesetzbuches handelt.
Jeremy Möller
Bei den "Cum-Ex-Fällen" ist in der Regel davon auszugehen, dass es sich aufgrund der Höhe der
Steuerhinterziehung um "besonders schwere Fälle" im Sinne des Strafgesetzbuches handelt.
(...) Im Bundestag werde ich mich für die Annahme der Hilfsmaßnahmen einsetzen, weil diese in deutschem Interesse sind. (...)
(...) das Einsetzen von Überwachungstechnik ist heikel. Vollflächig, also lückenlos und über das ganze Land ist dies auf alle Fälle abzulehnen (...)
(...) Ich begrüße, dass wir keine Abwrackprämie, wie 2009 nach der Finanzkrise, für Verbrennungsmotoren verabschiedet haben. (...)
(...) ich begrüße, dass wir keine Abwrackprämie, wie 2009 nach der Finanzkrise, für Verbrennungsmotoren verabschiedet haben. (...)
(...) Wir erwarten, dass sich die Volksrepublik an diese Zusagen vollumfänglich hält. (...)