
ich freue mich mit Ihnen, dass das CanG nunmehr am 23. Februar verabschiedet wurde.
Foto: Photothek
ich freue mich mit Ihnen, dass das CanG nunmehr am 23. Februar verabschiedet wurde.
ich freue mich mit Ihnen, dass das CanG nunmehr am 23. Februar verabschiedet wurde.
Die Verhandlung erfolgt nun vor dem Internationalen Gerichtshof und es bleibt abzuwarten, wie sich diese entwickeln wird.
ich freue mich mit Ihnen, dass das CanG nunmehr am 23. Februar verabschiedet wurde.
aktuell wird in Deutschland ein Parteienverbot der AfD diskutiert, auch innerhalb der SPD.
Wenn die Verfassungsorgane der festen Überzeugung sind, dass die AfD oder eine andere Partei gesichert verfassungsfeindlich agiert, dann kann und dann muss ein Verfahren eingeleitet werden.