
(...) Um den Missbrauch beim Kindergeld für EU-Ausländer für im Ausland wohnende Kinder und Kindergeldüberzahlungen zu verhindern, wurde der Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden (Bundeszentralamt für Steuern und Familienkassen) verbessert; das Kindergeld kann zudem nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden. (...)