(...) Weicht die tatsächlich ausgeführte Fläche zum Nachteil der Erwerber*innen von der vereinbarten Fläche ab, liegt es nahe, dass die Wohnung grundsätzlich mangelhaft ist. Dann müsste Ihnen ein Minderungsrecht oder auch ein Schadensersatzanspruch zustehen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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