(...) Die dazu notwendigen Verhandlungen finden in den entsprechenden, nach sachlich-inhaltlichen Kriterien gegliederten (Parlaments-)Ausschüssen statt und führen i. d. R. zu parteiübergreifenden Beschlüssen, die dann dem Parlamentsplenum zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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