(...) Zutreffend führen Sie aus, dass nach aktueller Rechtslage Leistungsempfänger im Arbeitslosengeld II mit Leistungskürzungen rechnen müssen, wenn angebotene Deutschkurse nicht angetreten werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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