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Metin Hakverdi
SPD
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Frage von Peter W. •

Frage an Metin Hakverdi von Peter W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Was wir Ihre Partei gegen die Armut von Menschen ohne Chancen auf dem Arbeitsmarkt (alte und/oder chronisch schwer kranke Menschen) unternehmen? Diese Menschen werden aus "eigener Kraft" da nicht herauskommen. Und die Problematik steigt seit den 2000er Jahren stetig an. Dennoch ist dieses Thema im Wahlkampf völlig unterbelichtet!

Mit freundlichen Grüßen

P. W.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage. Trotz der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt gibt es noch viele Menschen, die über einen längeren Zeitraum arbeitslos sind. Ältere und/oder chronisch Kranke sind überdurchschnittlich häufig von Langzeitarbeitslosigkeit und daraus resultierender Armut betroffen. Diese Menschen benötigen individuelle und passgenaue Unterstützung, um durch Teilhabe am Arbeitsleben auch (wieder) gesellschaftliche Teilhabe zu erreichen. Die Rahmenbedingungen in den Jobcentern und deren personelle und finanzielle Ausstattung wollen wir daher so verbessern, dass diese individuelle Unterstützung auch geleistet und eine hohe Beratungs- und Förderqualität sichergestellt werden können. Dabei werden wir die Interessen der Arbeitslosen stärker berücksichtigen und ihre Rechte stärken. Wir wollen Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren und werden deshalb öffentlich geförderte Beschäftigung ausbauen und einen dauerhaften, sozialen Arbeitsmarkt schaffen. Das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ werden wir als Regelleistung in das Sozialgesetzbuch II übernehmen. Ein Förderschwerpunkt des Programms liegt auf Leistungsberechtigten, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen besonderer Förderung bedürfen. Gesundheitliche Einschränkungen können bei der Arbeitsmarktintegration ein gravierendes Hemmnis darstellen; umgekehrt kann auch das Fehlen von Arbeit zu einer Verschlechterung der Gesundheit führen. Wir streben zudem einen inklusiven Arbeitsmarkt an, der allen Menschen eine Beschäftigung entsprechend ihren Fähigkeiten ermöglicht und ihnen die dafür notwendige Unterstützung bietet. Dazu zählen auch generelle Regelungen zur Barrierefreiheit am Arbeitsplatz für alle Arbeitgeber.

Vorbeugende Qualifizierungsmaßnahmen sind noch immer der beste Schutz gegen Langzeitarbeitslosigkeit und verbessern die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. In der Arbeitswelt von morgen kommt der Weiterbildung eine Schlüsselrolle zu. Unser Ziel ist, die Beschäftigten im Laufe ihres Erwerbslebens so zu unterstützen, dass sie gar nicht erst länger arbeitslos bleiben. In einer Phase der Arbeitslosigkeit sollen vorhandene Qualifikationen ausgebaut werden können. Wir werden ein Recht auf Weiterbildung einführen. Arbeitslose, die innerhalb von drei Monaten keine neue Beschäftigung finden, sollen von der Bundesagentur für Arbeit ein Angebot für eine Qualifizierungsmaßnahme erhalten, um so ihre Vermittlungschancen zu erhöhen. Das Recht auf Weiterbildung beinhaltet eine umfassende Kompetenzerfassung aller Fähigkeiten und Begabungen. Darauf baut eine gezielte Weiterbildungsberatung auf. Weiterbildungsmaßnahmen können auch darin bestehen, dass ein Berufsabschluss nachgeholt oder eine Umschulung begonnen wird. Für die Dauer der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen soll es ein neues Arbeitslosengeld Q (ALG Q) geben. Der Bezug des ALG Q wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Die Höhe des ALG Q entspricht dem Arbeitslosengeld. Nach Beendigung einer umfassenden Qualifizierungsmaßnahme oder Umschulung setzt der Anspruch auf Arbeitslosengeld erneut nach den bisherigen Regeln ein.

Wir wollen darüber hinaus die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickeln und dementsprechend einen Umbau der Bundesagentur für Arbeit zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung vorantreiben. Die Arbeitsversicherung darf nicht erst bei Arbeitslosigkeit reagieren. Auch wer in Beschäftigung ist, soll bereits eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen können. Hier soll aufgezeigt werden, welche beruflichen Perspektiven die Beschäftigten mit ihren vorhandenen Qualifikationen haben und welche Optionen sich für eine berufliche Weiterbildung anbieten. Aufbauend auf der Beratung können im Bedarfsfall berufsbegleitend Qualifizierungsmaßnahmen durch die Arbeitsversicherung gefördert werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen perspektivisch nach Eintritt ins Berufsleben über ein persönliches Entwicklungskonto verfügen, das sie für die Absicherung von Weiterbildungszeiten nutzen können. Es soll mit einem öffentlich finanzierten Startguthaben ausgestattet werden.

Unser Ziel ist unbefristete Arbeit – sozial abgesichert und nach Tarif bezahlt. Das muss für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder der Normalfall sein.

Mit freundlichen Grüßen

Metin Hakverdi

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