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Matthias Mieves
Foto: Christian Schneider
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Ob es künftig zu einem eigenen Gesetzgebungsverfahren zum Thema Mischkonsum kommen wird, kann ich heute nicht sagen. Sollte die Bundesregierung jedoch einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, wird sich der Deutsche Bundestag wie in jedem anderen Gesetzgebungsverfahren damit befassen.
Zunächst möchte ich betonen, dass das Gesetzgebungsverfahren zum MedCanG noch ganz am Anfang steht und bisher noch nicht einmal den Bundestag erreicht hat.
Ich sehe nicht, dass der Bund sich seinen Pflichten gegenüber den Beitragszahlerinnen und -zahler entzieht. Im Gegenteil.
Mir ist nicht bekannt, dass es derartige Forderungen oder Diskussionen dazu gibt.