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Matthias Mieves
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Frage von Marcel C. •

Werden Sie sich im Gesundheitsausschuss dafür einsetzen, dass das BMG den EBA-Beschluss zur Honorarkürzung für Psychotherapeuten beanstandet und die Versorgungslage in RLP verbessert wird?

Sehr geehrter Herr Mieves,
ich bin niedergelassener Psychologischer Psychotherapeut in Mainz – als Kassenpraxis in Rheinland-Pfalz direkt betroffen vom EBA-Beschluss vom 11.03.2026, der meine Vergütung zum 1. April um 4,5 % senkt.
In RLP warten Patienten im ländlichen Raum teils über sechs Monate auf einen Therapieplatz. Die Kürzung trifft eine Versorgungsstruktur, die ohnehin am Limit arbeitet. Psychotherapeuten erzielen bereits den niedrigsten Stundensatz aller Facharztgruppen – und die Einsparung beträgt lediglich 0,05 % der GKV-Gesamtkosten. Die KBV hat dem Beschluss widersprochen; methodische Mängel bei der Datenbasis wurden vom EBA selbst eingeräumt.
Das BMG kann nach § 87 Abs. 6 SGB V beanstanden – die Frist läuft bis Mai 2026. Als Abgeordneter aus Rheinland-Pfalz bitte ich Sie, diese Möglichkeit aktiv zu unterstützen.
Freundliche Grüße
Marcel C.

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