Werden Sie sich im Gesundheitsausschuss dafür einsetzen, dass das BMG den EBA-Beschluss zur Honorarkürzung für Psychotherapeuten beanstandet und die Versorgungslage in RLP verbessert wird?
Sehr geehrter Herr Mieves,
ich bin niedergelassener Psychologischer Psychotherapeut in Mainz – als Kassenpraxis in Rheinland-Pfalz direkt betroffen vom EBA-Beschluss vom 11.03.2026, der meine Vergütung zum 1. April um 4,5 % senkt.
In RLP warten Patienten im ländlichen Raum teils über sechs Monate auf einen Therapieplatz. Die Kürzung trifft eine Versorgungsstruktur, die ohnehin am Limit arbeitet. Psychotherapeuten erzielen bereits den niedrigsten Stundensatz aller Facharztgruppen – und die Einsparung beträgt lediglich 0,05 % der GKV-Gesamtkosten. Die KBV hat dem Beschluss widersprochen; methodische Mängel bei der Datenbasis wurden vom EBA selbst eingeräumt.
Das BMG kann nach § 87 Abs. 6 SGB V beanstanden – die Frist läuft bis Mai 2026. Als Abgeordneter aus Rheinland-Pfalz bitte ich Sie, diese Möglichkeit aktiv zu unterstützen.
Freundliche Grüße
Marcel C.
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und für Ihre eindrückliche Schilderung der Lage in Rheinland-Pfalz.
Ich nehme Ihre Sorge sehr ernst. Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit ist eine verlässliche und gut erreichbare Versorgung von zentraler Bedeutung. Wenn Patientinnen und Patienten bereits heute lange auf einen Therapieplatz warten, ist eine Absenkung der Honorare kein gutes Signal.
Zum konkreten Fall ist wichtig: GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung sind gesetzlich verpflichtet, die Honorarhöhen in der psychotherapeutischen Versorgung regelmäßig auf Grundlage aktueller Daten zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Da sich beide Seiten in diesem Fall nicht einigen konnten, kam es zu einem Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nun eine Absenkung der Honorare vorsieht. Dabei vertreten die Beteiligten unterschiedliche Auffassungen zur Bewertung dieser Entscheidung. Außerdem steht beiden Seiten eine gerichtliche Überprüfung offen; die KBV hat diesen Weg bereits angekündigt.
Unabhängig davon nehmen wir die möglichen Auswirkungen auf die Versorgung sehr ernst. Deshalb haben wir, als SPD, Bundesgesundheitsministerin Nina Warken aufgefordert, die möglichen Folgen dieser Entscheidung für die Versorgung transparent zu bewerten. Zugleich erwarten wir vom Bundesministerium für Gesundheit, dass es nachvollziehbar erläutert, wie der Beschluss im Rahmen der Rechtsaufsicht geprüft wird und ob Maßnahmen ergriffen werden, falls sich negative Auswirkungen auf die Versorgung zeigen.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern. Daran halten wir fest. Die Antworten und Vorschläge des Ministeriums werden wir nun sorgfältig prüfen.
Ich danke Ihnen nochmals für Ihre engagierten Hinweise.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Mieves, MdB

