Für die ambulante Psychotherapie war bislang innerhalb dieses Reformpaketes vorgesehen, psychotherapeutische Leistungen künftig grundsätzlich wieder in die s. g. Budgetierung einzubeziehen und die bisherige gesetzliche Schutzregelung zur angemessenen Vergütung zu streichen.
Zum angesprochenen Themenkomplex habe ich auf dieser Plattform ganz aktuell eine Frage beantwortet. Gerne können Sie diese hier nachlesen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/matthias-mieves/fragen-antworten/wie-bewerten-den-heutigen-aenderungsantrag-fuer-das-gkv-beitragsstabilisierungsgesetz-den-anspruch-auf-eine
Das Wichtigste zuerst: Bei der geplanten Reform geht es nicht darum, die bestehenden Auskunftsansprüche von Bürgerinnen und Bürgern oder das Recht auf Informationszugang zu beschränken.
Natürlich wird nicht jeder Mensch trotz steigender Lebenserwartung gesund und fit in allen Berufen entsprechend länger arbeiten können. Das haben wir im Blick.
Die SPD hatte zudem in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 angekündigt, für Beamtinnen und Beamte des Bundes ein echtes Wahlrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung durch eine pauschale Beihilfe zu schaffen.
Da es sich bei den von Ihnen genannten Gruppen Beamte-Richter-Soldaten in allen drei Fällen um Beamtinnen und Beamte handelt, wären sie alle in die Überlegungen einbezogen.

