Wird der Bundestag den restriktiven Mischkonsum-Vorstoß des Bundesrats aufgreifen?
Lieber Herr Mieves,
Leider kommt weiterhin keine Ruhe in das Thema. Heute hat der Bundesrat einen Entschluss angenommen, der den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr auch unterhalb der Grenzwerte verbieten soll, und dies sogar für Personen, die außerhalb des Straßenverkehrs beide Substanzen konsumieren. Die Aufnahme des Mischkonsums in Anlage 4 der FeV würde faktisch zu Zuständen wie vor der 3,5ng Grenze führen, als viele Menschen ihre Fahrerlaubnis trotz fehlender Fahrt unter Rauscheinfluss verloren. Eine Generalverdächtigung von Konsumenten, die etwa ein Bier zu einem Joint trinken, darf es nicht geben. Zumal der EKOCAN-Zwischenbericht keine erhöhte Verkehrsgefahr festgestellt hat. Dennoch wurde, eingebracht von einem BSW-Verkehrsminister, ein restriktiver Entschluss gefasst. Werden Sie das Thema im Bundestag aufgreifen? Und ist Mischkonsum nicht bereits nach KCanG untersagt?
MfG
Louis S.

