(...) Aus der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG lässt sich auch nicht unmittelbar eine Verfassungs-widrigkeit der Besoldung herauslesen. Bei der Bewertung der Besoldung sächsischer Beamten im Mai 2015 wurden fünf Parameter festgelegt, von denen drei erfüllt sein müssen, damit eine verfassungswidrige Besoldung vorliegt. (...)
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.

