


Das Ziel des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens ist eine rechtliche Klärung. Eine Regelung, die nur in einem Bundesland gilt, ist nicht erstrebenswert.

Berlin ist wie viele andere Bundesländer der Ansicht, dass die bestehenden Regelungen im Rahmen der JI-Richtlinie ausreichend sind.

Unabhängig davon, was er vorhat, könnte für eine längere Übergangszeit dort gut "Krach gemacht" werden. Ich versuche den neuen Eigner zu erreichen.

Nach einer einjährigen Bürgerbeteiligung wird es Ende 2025 eine Urabstimmung der Berliner:innen geben. Sie kann den bestehenden Status bestätigen oder ändern.

ie Straßenblockade der "Letzten Generation" spielten eine wesentliche Rolle, dort ist die Polizei entschlossen vorgegangen. Die Zahl der Einbrüche in Keller stieg um 46%, die in Wohnungen um 36%. Dort hat die Polizei noch etwas zu tun und entwickelt entsprechende Strategien.