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Ladan Rezaeian
Nachrichtlich füge ich gerne hinzu, dass das Land Berlin in seinen Beratungen zum ASOG entschieden hat, dass Palantir nicht angewendet werden soll.
Nein, m. E. ist der Weg über die die Bundesländer der richtige. Allerdings setzt er besserer Arbeitsteilung und -koordination des Länder-Datenschutzbeauftragten voraus.
Das Ziel des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens ist eine rechtliche Klärung. Eine Regelung, die nur in einem Bundesland gilt, ist nicht erstrebenswert.
Berlin ist wie viele andere Bundesländer der Ansicht, dass die bestehenden Regelungen im Rahmen der JI-Richtlinie ausreichend sind.