
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber durchaus einen Spielraum dahingehend zuerkannt, wie die tatsächlichen Wohnkosten von Beamten zu bemessen sind.
Karoline Wolf
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber durchaus einen Spielraum dahingehend zuerkannt, wie die tatsächlichen Wohnkosten von Beamten zu bemessen sind.
Ob die Anspruchsvoraussetzungen dafür in Ihrem Fall vorliegen bedarf einer konkreten Einzelfallprüfung.
Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ist von einer allgemeinen Impfpflicht zu unterscheiden, wobei immer die Verhältnismäßigkeit zu prüfen ist.
Mit dem Sprachnachweis sind aktuell verschiedene Ministerien befasst
Für einen generellen Verzicht auf Sanktionen - wenn im konkreten Fall Anlass zu Sanktionen besteht - spricht nichts, denn Solidarität ist keine Einbahnstraße
Weder ist Frau Teuteberg in der Fraktion für Gesundheits- oder Digitalpolitik zuständig, noch ist der von Ihnen angesprochene Sachverhalt überhaupt eine Angelegenheit des Bundestages