
Katrin Göring-Eckardt verweist auf die Antwort, die sie Ihnen bereits am 31.07.2023 gegeben hat.
Foto: Dominik Butzmann
Katrin Göring-Eckardt verweist auf die Antwort, die sie Ihnen bereits am 31.07.2023 gegeben hat.
Deshalb setzen wir uns für Bürger*innenräte auf Bundesebene ein.
Der Bundestag hat Ende letzten Jahres die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Schaffung eines Auszahlungsmechanismus vom Bund an die Bürger*innen geschaffen.
Katrin Göring-Eckardt hat sich kürzlich im Interview mit der Thüringer Allgemeinen auch zu ihrem Blick auf die AfD geäußert. Sie sagt:
In dem von Ihnen angesprochenen Interview mit dem Tagesspiegel regt Katrin Göring-Eckardt an, dass der von ihr ins Gespräch gebrachte Gerechtigkeitsgipfel die von Ihnen aufgeworfenen Fragen offen diskutieren soll. Sie sagt:
Um die Umsetzung für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu erleichtern, kann die dadurch entstehende zusätzliche Entlastung auch verzögert, jedoch nicht später als 31.12.2023, den Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern auf ihren Rechnungen gutschreiben werden.