
Die möglichen Kosten für rauchbedingte Erkrankungen aber auch für die Entsorgung des Mülls sind nicht in der Tabaksteuer enthalten.
Foto: Dominik Butzmann
Die möglichen Kosten für rauchbedingte Erkrankungen aber auch für die Entsorgung des Mülls sind nicht in der Tabaksteuer enthalten.
Der bisher verwendete Pauschalwert von 2000 kWh ist bei Kleinstfahrzeugen jedoch eine mehrfache Überschätzung ihres Stromverbrauchs und mindert so die Notwendigkeit, andere nachhaltige Energieträger zur Quotenerfüllung einzusetzen, was wiederum zu weniger CO2-Minderung im Verkehr führt.
Katrin Göring-Eckardt verweist auf die Antwort, die sie Ihnen bereits am 31.07.2023 gegeben hat.
Deshalb setzen wir uns für Bürger*innenräte auf Bundesebene ein.
Der Bundestag hat Ende letzten Jahres die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Schaffung eines Auszahlungsmechanismus vom Bund an die Bürger*innen geschaffen.
Katrin Göring-Eckardt hat sich kürzlich im Interview mit der Thüringer Allgemeinen auch zu ihrem Blick auf die AfD geäußert. Sie sagt: