Frage von Matthias H. • 29.04.2025

Antwort ausstehend von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Foto: Dominik Butzmann
Das deutsche Wahlrecht ist seit Verabschiedung des Grundgesetzes eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Also sowohl eine Personen-, als auch eine Parteien- bzw. Listenwahl. Durch diese Mischung kommen mehr Stimmen zur Geltung.
Das deutsche Wahlrecht ist seit Verabschiedung des Grundgesetzes eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Also sowohl eine Personen-, als auch eine Parteien- bzw. Listenwahl. Durch diese Mischung kommen mehr Stimmen zur Geltung.
Katrin Göring-Eckardt hat gesagt: „Migration fälschlicherweise zur Mutter aller Probleme in unserem Land zu erheben, repariert keine Brücke, kein Schuldach, kein Schwimmbad.“