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Foto: Dominik Butzmann
Das deutsche Wahlrecht ist seit Verabschiedung des Grundgesetzes eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Also sowohl eine Personen-, als auch eine Parteien- bzw. Listenwahl. Durch diese Mischung kommen mehr Stimmen zur Geltung.
Das deutsche Wahlrecht ist seit Verabschiedung des Grundgesetzes eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Also sowohl eine Personen-, als auch eine Parteien- bzw. Listenwahl. Durch diese Mischung kommen mehr Stimmen zur Geltung.
Katrin Göring-Eckardt hat gesagt: „Migration fälschlicherweise zur Mutter aller Probleme in unserem Land zu erheben, repariert keine Brücke, kein Schuldach, kein Schwimmbad.“