
(...) In ihrem Beschluss vom 6. Mai haben Bund und Länder festgelegt, dass angesichts der niedrigen Infektionszahlen die Kontaktbeschränkungen zwar weiterhin bestehen bleiben, aber ab sofort der Kontakt mit Personen eines anderen Hausstandes möglich sein soll. Das betrifft auch Großeltern und Enkel. (...)