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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von herbert D. •

direkte Demokratie ja oder nein Volksentscheid zur Ukraine Waffen u. Steuergeld - Hilfe ja oder nein Politische Immunität Aufheben ja oder nein Wahlrecht haben n. Deutsche n. Art.116 ja oder nein

Ich Bitte um Klärende Antwort zu diesen Fragen.

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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt. 

Volksentscheide sind auf Bundesebene explizit allein in Art. 29 und 118, 118a GG zur Neugliederung der Länder vorgesehen und auch im Rahmen des Art. 146 GG zur Schaffung einer neuen Verfassung eröffnet.

Zur Ukrainehilfe hat Katrin Göring-Eckardt sich mehrfach geäußert, zuletzt beispielsweise in einem Interview mit dem rnd nach ihrer Ukraine-Reise. Sie sagt. „Daraus ergibt sich für mich ein ganz klarer Auftrag – nämlich zu liefern, was wir haben, und dafür auch alle finanziellen Instrumente zu nutzen, also die Schuldenbremse auszusetzen oder ein neues Sondervermögen zu schaffen. Wir müssen helfen, dass sich dieses Land verteidigen kann. Denn es geht auch um unsere Sicherheit.“ Das ganze Interview lesen Sie hier: https://www.rnd.de/politik/katrin-goering-eckardt-im-interview-nach-besuch-in-der-ukraine-was-fuer-ein-mutiges-volk-MHGNJA2N3JEFNF4T55GXS5UYEE.html

Zur politischen Immunität sind die Regelungen in Art 46 des Grundgesetzes maßgeblich. Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Bundestages wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen und verhaftet werden, es sei denn, er wird auf frischer Tat ertappt oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen. Die Immunität ist auf die Dauer der Mitgliedschaft im Parlament begrenzt und kann nur auf Beschluss des Bundestages aufgehoben werden. Der Bundestag muss auch jede andere Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten genehmigen. Mehr dazu finden Sie hier: https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/I/immunitaet-245460

Im Bundeswahlgesetz ist in § 12 Absatz 1 geregelt: „Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage 1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, 3. nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.“ In den weiteren Absätzen des Artikels wird das weiter präzisiert. Hier finden Sie das auch noch einmal zusammengefasst: https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/W/wahlberechtigte-246368

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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