Es darf nicht sein, dass die Eigentümer*innen der Waren in Zollfreilagern nicht gemeldet werden müssen, und dass auch ein Wechsel der Eigentümer*innen während der Lagerung ohne Benachrichtigung des Zolls erlaubt ist. Darüber hinaus gibt es erhebliche Lücken in der Kontrolle.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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